Donnerstag, 28. Oktober 2021

Sterbehilfe in Österreich ab 2022 neu geregelt

 


Sterbeverfügung
Beihilfe zu Suizid ab 2022 neu geregelt
Die Regierung hat sich auf eine gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe in Österreich geeinigt. Wer Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen will, kann ab 2022 eine Sterbeverfügung errichten – ähnlich der Patientenverfügung. Der Zugang ist auf dauerhaft schwerkranke oder unheilbar kranke Personen beschränkt. Explizit ausgeschlossen sind Minderjährige. In Apotheken wird ein letales Präparat erhältlich sein.
ORF.at >>

Assistierter Suizid:
Per Verfügung zur Sterbehilfe
Schwerkranke können ab 2022 Sterbehilfe in Anspruch nehmen. In Apotheken wird ein letales Präparat erhältlich sein.
Wiener Zeitung >>

Sterbehilfe: Diakonie kritisiert kurze Begutachtungfrist
Die Diakonie ärgert sich über die kurze Begutachtungsfrist zur neuen Sterbehilferegelung. Die Dauer von drei Wochen sei „skandalös“, meinte Direktorin Katharina Maria Moser heute in der ORF-„Pressestunde“.
Beitrag auf ORF.at >>

 
Assistierter Suizid: Bischof Chalupka vermisst Rechtsanspruch auf Palliativversorgung
Schutz vor Missbrauch bekommt hohes Gewicht, Selbstbestimmung bleibt gewahrt
epd.at >> 


Suizidbeihilfe: Das Dilemma der Pfleger
Viele Angebote im Alten-, Pflege- und Palliativbereich werden von christlichen Anbietern, die Sterbehilfe ablehnend gegenüberstehen, gestellt. Dass ab Jänner 2022 assistierter Suizid in Ausnahmefällen erlaubt ist, könnte die Mitarbeitenden in ein Dilemma bringen. Diakonie, Caritas Socialis und Orden ringen nun um Lösungen. Viel Zeit bleibt nicht.
Religion.orf.at >>


Große Mehrheit der Österreicher für Liberalisierung der Sterbehilfe
Acht von zehn Österreichern begrüßen in Umfrage VfGH-Urteil. Jeder Zweite würde Sterbehilfe in Anspruch nehmen.
Kurier >>


Sterbeverfügungsgesetz; Suchtmittelgesetz, Strafgesetzbuch, Änderung (150/ME)
Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Sterbeverfügungsgesetz erlassen und das Suchtmittelgesetz sowie das Strafgesetzbuch geändert werden   
Parlament.gv.at >>

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